Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken nach § 194 BauGB
Ob es um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht, häufig stellt sich die Frage, was das Grundstück oder die Eigentumswohnung eigentlich Wert ist.
Der Verkäufer hat meist im Laufe der Jahre viel Geld und Herzblut in seine Immobilie investiert.
Der potentielle Käufer sieht häufig nur die Probleme und mögliche Mängel.
Der Makler kann auch nicht unabhängig sein, da er ein Interesse daran hat, für den Verkäufer den besten Preis zu realisieren.
In solchen Fällen empfiehlt sich ein unabhängiges Gutachten eines Sachverständigen, der die Immobilie ohne eigene Interessen beurteilt und so den Beteiligten Sicherheit über den tatsächlichen Wert gibt.
Aber auch bei Erbfällen, Scheidungen und anderen Unstimmigkeiten steht der Sachverständige als unabhängiger, objektiver Ansprechpartner zur Verfügung.
Das Kurzgutachten
Manchmal reicht auch ein Kurzgutachten als Orientierungshilfe aus.
Dieses wird nicht entsprechend §194 BauGB angefertigt und ist für juristische Zwecke auch nicht ausreichend. Es soll lediglich dem Käufer / Verkäufer einer Immobilie als Hilfe an die Hand gegeben werden.
Der Sachverständige ermittelt nur, anhand einiger relevanter Eckdaten, einen Wertbereich, in dem der wahrscheinlichste Kaufpreis liegen wird.