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Honorar

 

Sofern zwischen dem Sachverständigen und dem Auftraggeber schriftlich nicht anderes vereinbart wurde, gelten allg. die u.g. Honorare als vereinbart.

 

Honorarsatz pro Std. (Abrechnungseinheit je angefangene 30min; Fahrtzeiten werden zu selbigem Honorarsatz abgerechnet):

145,- €/netto

 

Kfz-Kosten je gefahrenen Kilometer (An- & Abfahrt vom Büro zum Besichtigungsort und zurück; abgerechnet wird die zeitlich kürzeste Strecke laut On-Board-Navigation):

1,10 €/netto/km

 

Messgeräte-, Medien- & DSGVO-Pauschale je Auftrag:

7% der Netto-Rechnungssumme

 

Alle Preise zzgl. aktueller MwSt.

 

Es können weitere Kostenarten entstehen.

 

 

 

 
 

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